Führerschein weg? Wir handeln schnell & diskret.

Spezialisierte Rechtsberatung für Manager & Unternehmer bei Führerscheinentzug in Österreich.

Mehr als 500 Mandanten  |  14 Jahre Erfahrung im Verkehrs- & Verwaltungsrecht

Wenn Sekunden zu schnell waren,

zählt jetzt jede Stunde.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich ist der Führerschein weg.
Für viele Unternehmer und Führungskräfte bedeutet das nicht nur Stillstand im Kalender,
sondern auch Druck, Imageschaden und den Verlust beruflicher Handlungsfreiheit.

Enge Fristen

Wer jetzt nicht reagiert, verliert automatisch.

Hoher Druck

Ohne Lenkerberechtigung steht oft der Job auf dem Spiel.

Komplexe Verfahren

Verwaltungsstrafverfahren sind präzise, aber auch steuerbar.

Sie planen Ihren Führerscheinentzug anzufechten?

Strategisch. Diskret. Effektiv – für Menschen mit Verantwortung.

Jede Situation ist anders. Doch Erfahrung zeigt: In vielen Fällen lässt sich der Entzug drastisch verkürzen oder ganz abwenden – wenn man sofort die richtigen Schritte setzt.

1. Analyse & Akteneinsicht

Wir prüfen Messdaten, Eichprotokolle, Tatortangaben und Verfahrensfehler.

2. Strategische Stellungnahme

Ihre Verteidigung wird juristisch präzise, sachlich und – wenn möglich – entlastend aufgebaut.

3. Vertretung vor Behörden & Gericht

Wir führen das Verfahren falls notwendig bis zum Verwaltungsgerichtshof.

4. Ergebnis des Verfahrens

Im Idealfall wird der Führerscheinentzug aufgehoben oder die Entzugsdauer zumindest reduziert.

Ihr Anwalt, wenn Mobilität zur Chefsache wird

Ich bin Dr. Martin Klemm, Rechtsanwalt in Wien mit über 14 Jahren Erfahrung im Verwaltungs- und Verkehrsrecht.

Ich vertrete österreichweit Mandantinnen und Mandanten, deren Führerschein aufgrund von Geschwindigkeit, Alkohol oder Formalfehlern entzogen wurde. Ich kenne die Abläufe der Behörden – und weiß, wann sich entschuldigende Umstände oder formale Mängel zu Ihren Gunsten auslegen lassen.

14+ Jahre Erfahrung als spezialisierter Jurist

500+ MandantInnen erfolgreich vertreten

Schnelle Reaktionszeiten – Erstgespräch in 1 Werktag

Persönliche Betreuung durch mein Kanzleiteam

Mitglied der Anwaltskammer

Studium an der Universität Wien

Top bewertet bei Google

Ablauf: Schritt für Schritt zurück zur Fahrerlaubnis

1. Kontaktaufnahme

Klicken Sie auf den blauen Button und füllen Sie das Formular aus, rufen Sie uns unter 01/81 38 199 an oder schicken Sie ein E-Mail an kanzlei@brenner-klemm.at.

2. Erstberatung (300 Euro zzgl. USt.)

Prüfung Ihres Falls, Akteneinsicht & realistische Einschätzung der Erfolgschancen.

3. Schriftliche Vertretung

Wir übernehmen Kommunikation und Argumentation gegenüber der Behörde.

4. Ergebnis erhalten

Im Idealfall schaffen wir es, die Strafe abzuwenden oder zu verkürzen. Falls nicht, können wir zumindest den Zeitpunkt des Entzugs für Sie steuern.

FAQ – Häufige Fragen zum Führerscheinentzug in Österreich

Viele Betroffene stellen sich nach einem Führerscheinentzug ähnliche Fragen. Hier finden Sie klare und verständliche Antworten auf die wichtigsten Punkte.

RA Dr. Martin Klemm begrüßt Mandanten
Wie schnell muss ich reagieren?

Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen. Wer die Fristen versäumt, verliert automatisch – selbst bei klaren Formfehlern. Tipp: Je früher Sie handeln, desto größer sind die Chancen auf Verkürzung oder Aufhebung.

Kann man den Führerscheinentzug wirklich verkürzen?

Ja. Je nach Begründung, Formalfehler oder entschuldigendem Notstand kann der Entzug deutlich verkürzt oder ganz aufgehoben werden.

Dr. Klemm prüft, ob sich in Ihrem Fall Fehler in Messung, Tatortangabe oder Begründung nutzen lassen.

Was kostet die Vertretung?

Die Erstberatung kostet € 300 pauschal (zzgl. USt.). Danach erhalten Sie ein transparentes Angebot, je nach Aufwand des Verfahrens. Bei klarer Sachlage reicht oft ein Beratungstermin, bei Verfahren sind zwei Termine üblich.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Dann bleibt der Entzug bestehen – oft länger, als gesetzlich nötig.
Ohne fristgerechte Rechtsmittel wird die Entscheidung rechtskräftig, selbst wenn das Verfahren fehlerhaft war.

Wann droht der Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeit?

Bei einer Überschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb wird der Führerschein mindestens für einen Monat entzogen.
Bei extremen Fällen (80 km/h im Ort, 90 km/h außerhalb) drohen mindestens 6 Monate Entzug sowie hohe Geldstrafen und verpflichtende Nachschulungen.

Was passiert, wenn ich bereits eine Vormerkung habe?

Wenn im Vormerksystem bereits eine Eintragung vorhanden ist und innerhalb von zwei Jahren erneut ein Entzugsdelikt begangen wird, verlängert sich die gesetzliche Entzugsdauer für jede Vormerkung um zwei Wochen zusätzlich.

Wie lange gilt ein Beobachtungszeitraum?

Der Beobachtungszeitraum beträgt vier Jahre. Wer innerhalb dieser Zeit erneut eine schwere Übertretung begeht, gilt als Wiederholungsfall – das führt meist zu deutlich längeren Entzugszeiträumen.

Wann kann mein Auto beschlagnahmt werden?

Seit März 2024 kann das Fahrzeug bis zu zwei Wochen beschlagnahmt werden, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung besonders hoch war oder innerhalb der letzten vier Jahre schon ein Entzug wegen Rücksichtslosigkeit vorlag. In Extremfällen kann das Auto sogar dauerhaft abgenommen werden (Verfall).

Welche Folgen hat Alkohol am Steuer?

Ab 0,8 Promille droht ein Entzug für mindestens einen Monat, bei höheren Werten zusätzlich Nachschulung, amtsärztliche Untersuchung und verkehrspsychologische Begutachtung.

Was gilt als Wiederholungsfall?

Wer innerhalb von vier Jahren durch Geschwindigkeit oder innerhalb von fünf Jahren durch Alkohol auffällt, muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer und entsprechenden Nachschulungen rechnen.